Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Qualifikationen der Betreuerin, sowie dem Schwierigkeitsgrad und Aufwand der Betreuungsaufgabe.

 

Der monatliche Betrag, der erst nach einer individuellen Beratung festgelegt werden kann, beinhaltet sowohl die Entlohnung der Betreuerin (inkl. Anfahrtskosten) als auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabgaben, Versicherungen und Bearbeitungsgebühren.

 

Kost und Logis sind für die Betreuerinnen grundsätzlich frei und vom Auftraggeber zu übernehmen.

 

Unterstützung der Pflegekassen:

Sofern keine medizinische Unterstützung notwendig ist, kann sich die pflegebedürftige Person privat zuhause betreuen lassen. Die Pflegekasse unterstützt dies mit einem monatlichen Pflegegeld wie folgt:

  • Pflegestufe 1: EUR 215
  • Pflegestufe 2: EUR 430
  • Pflegestufe 3: EUR 675

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und kann in Verbindung mit unseren Leistungen in Anspruch genommen werden.

 

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